Abendlicht-Gottesdienst
Andacht zur Stille
Familiensonntag mit Kindergottesdienst
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

Kircheneintritt

Wenn Sie noch nicht getauft sind, finden Sie die Informationen unter Erwachsenentaufe

So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:

  • Rufen Sie bei uns an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem Pfarrer oder der Pfarrerin
  • Zum Abschluss des Gespräches mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
  • Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

Das sollten Sie nach Möglichkeit für das Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer mitbringen:

  • einen Nachweis Ihrer Taufe und
  • die Austrittsbescheinigung

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen. Außerdem können Sie für den Kirchenvorstand kandidieren.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in unserer Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.